Die Urlaubsadresse für Ihre Katze

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

- Stand 15.10.2016-

Grundlage für die zur Betreuuung im Katzenhotel angenommenen Gäste bilden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Überbringer der Katze versichert, der rechtmäßige Eigentümer der Katze zu sein, oder vom Eigentümer rechtmäßig beauftragt zu sein.

Der Überbringer haftet neben dem Eigentümer gegenüber dem Katzenhotel grundsätzlich durch die erforderliche Unterschrift für alle entstehenden Kosten.

Ferner erklärt er die erforderlichen Angaben in der Anmeldung bzw. wie in den AGB geregelt als wahrheitsgemäß und erklärt sich ausdrücklich mit allen Regelungen der AGB einverstanden.Dies betrifft insbesondere die Haftungsausschlüsse des Katzenhotels.

1.Aufnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch der Tierhalter für die Aufnahme ihrer Katze im Katzenhotel.

Ist eine Anmeldung der Katze durch das Katzenhotel bestätigt worden, ist diese verbindlich und kann alleine nicht aus Kapazitätsgründen zurückgenommen werden.

Die Katze muss über einen gültigen Impfschutz gegen

- Katzenseuche

- Katzenschnupfen

- Tollwut ( Ausnahme bei reinen Wohnungskatzen möglich)

- Leukose ( wird dringend empfohlen, ist aber nicht Voraussetzung)

- FIP ( liegt alleine im Ermessen des Tierhalters)

besitzen. Der Nachweis erfolgt über den vorzulegenden Impfausweis, der während des Hotelaufenthaltes dort verbleibt. Impfzeiträume sind gegebenenfalls vorab abzustimmen.Im Einzelfall kann auch eine geringfügige Fristüberschreitung besser sein als eine unmittelbar vor dem Aufenthalt liegende Nachimpfung.

Wir empfehlen dringend eine Flohprophylaxe, ferner sollte die Katze aktuell entwurmt sein.

Wird bei der Eingangsuntersuchung ein Flohbefall festgestellt, kann die Annahme der Katze grundsätzlich vom Katzenhotel abgelehnt werden.

Alternativ kann auch eine Behandlung gegen Flohbefall vereinbart und durchgeführt werden.( Kapazitätsabhängig)

Die Katze wird hierfür für einen Tag in Quarantäne gesetzt.

Für die Flohbehandlung werden Kosten von EUR 10 und für die Quarantäneunterbringung EUR 25 in Rechnung gestellt.

Der Überbringer ist verpflichtet von Vorerkrankungen zumindest im letzten Jahr zu berichten und bestätigt verbindlich, dass aktuell keine Erkrankungen vorliegen. Dies insbesondere hinsichtlich Erkrankungen des Darmes ( Durchfall), der Luftwege ( Erkältung und Infekte jeglicher Form, auftretendes Niesen), Pilzerkrankungn und Herpesinfektionen.

Werden die diese Angaben nicht wahrheitsgemäß abgegeben, haftet der Überbringer für dem Hotel entstehende Folgekosten

Das Katzenhotel kann die Aufnahme einer Katze trotz bestätigter Anmeldung aufgrund des Gesundheitszustandes oder des Allgemeinzustandes des Tieres ablehnen.Ein Tierarztattest kann vom Hotel verlangt werden, reicht jedoch im Einzelfall für die Annahme der Katze alleine nicht aus.

Die Katze muss kastriert bzw.sterilisiert sein.Bei Jungkatzen ist eine vorherige Abstimmung mit dem Hotel erforderlich.

Die Katze muss aufgrund ihrer äußeren Merkmalen unverwechselbar, und /oder gechipt und /oder tätowiert sein.Die Chip bzw.dieTatoo-Daten müssen im Impfausweis vermerkt sein.

Ist aufgrund des Verhaltens der Katze während des Aufenthaltes ( z.B. verstärkte Unsauberkeit, Agressivität," Wassergraber" usw.) ein wesentlicher Zusatzaufwand (z.B.zusätzliche bzw. vermehrte Reinigungen, Separierungen) erforderlich, kann der Pensionspreis angemessen vom Katzenhotel erhöht werden.

2. Haftungsausschluss

Die Versorgung und Betreuung im Katzenhotel erfolgt kompetent und mit der größtmöglichen Sorgfalt. Dies wird durch die vielen langjährigen Stammgäste seit Eröffnung des Hotels im Juni 2002 bestätigt.

Der Aufenthalt und die Betreuung der Katze im Katzenhotel erfolgt, wie auch bisher, auf eigene Gefahr des Katzenbesitzers

Eine Haftung, gleich welcher Art, des Katzenhotels gegenüber dem Katzenbesitzer ist ausgeschlossen !

Dies betrifft insbesondere die Haftung für Kosten und Folgekosten bei:

- Verletzungen des Tieres ( z.B. durch andere Katzen, durch Verspringen, Herunterfallen vom   Kratzbaum usw.)

- Erkrankungen des Tieres, wie z.B. durch Ausbruch einer latent vorhandenen Krankheit, der Verschlimmerung eine bereits bestehenden Krankheit, oder der Ansteckung durch andere Tiere.Der Einwand einer Schlechtleistung durch eine vermeintlich verspätete Tierarztkonsultation ist ebenfalls ausdrücklich von einer Haftung ausgeschlossen.

- Entlaufen des Tieres

- Ableben des Tieres

- Schäden, die durch Hotelkatzen an Personen selbst ( Verletzungen), als auch an deren Eigentum (z.B. Kleidung) verursacht werden. Insbesondere das Betreten der Katzenräume durch die Besitzer oder sonstige Begleitersonen erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die erwachsenen Begleitpersonen/ Eltern haften hier ausdrücklich für Ihre Kinder oder sonstige Miderjährige.

- Schäden oder Verlust von mitgebrachten Utensilien ( z.B. Katzenspielzeug, Körbchen, Decken, Katzenbox usw.)

- usw.

3. Erkrankungen

Trotz größtmöglicher Sorgfalt und Hygiene besteht bei einem Hotelaufenthalt die Gefahr der Erkrankung der betreuten Katze.

Größte Gefahrenträger sind hierbei Durchfallerkrankungen, bzw. Erkrankungen der Luftwege.

Bei Identifizierung einer erkrankten Katze werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Separierungen ( hierfür stehen Quarantänezimmer zur Verfügung) und allgemein verschärfte Hygienemaßnahmen eingeleitet.

Im Rahmen der Gruppenhaltung kann ein sofortiges Erkennen einer Erkrankung bei jedem einzelnen Tier nicht sichergestellt werden. Dies betrifft z.B. den Allgemeinzustand insbesondere ängstlicher und aggressiver  Tiere, die sich generell in Höhlen zurückziehen, bzw. bei Durchfällen muss das Tier bei der " Tat " selbst ertappt werden.

Der Verlauf einer Erkrankung eines Tieres ist in erster Linie von der eigenen Immunabwehr abhängig, meist ist der Verlauf harmlos.

Die Erstbehandlung erfolgt daher in der Regel  ( auch zur Kostenminimierung für den Katzenbesitzer) durch das Katzenhotel. Diesem obliegt auch die Entscheidung über die eventuelle Einschaltung des Haustierarztes.Sofern die Erkrankung als" schlimm "eingestuft wird oder die Behandlung mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden ist ( jeweils sehr selten), wird versucht, das Vorgehen durch Kontaktaufnahme mit dem Katzenbesitzer oder einer ermächtigten Kontaktperson abzustimmen. Scheitert die Kontaktaufnahme ist das Katzenhotel zur Einleitung jeder durch den Tierarzt als erforderlich angesehenen Behandlung und Maßnahme ermächtigt. Dies schließt auch eine eventuelle Einschläferung des Tiere mit ein. ( seit Hoteleröffnung 06/2002 bis zum aktuellen Stand der AGB 10/2016 liegt kein Fall vor!)

Die Kosten der Erkrankung bzw. deren Behandlung sind sämtlich vom Katzenbesitzer zu übernehmen

Dies betrifft insbesondere die Kosten für:

- Separierung in einem Quarantänezimmer einschließlich medikamente mit EUR 5 pro Tag

- pro Tierarztbesuch für Fahrt und Zeitaufwand lediglich eine Unkostenbeteiligung von EUR 15

- Tierarztkosten ( diese werden, sofern kein Direktkontakt des Besitzers zum Tierarzt besteht oder hergestellt werden kannn, durch das Katzenhotel vorgestreckt)

4. Geschäftszeiten

Es gibt keine festen Öffnungszeiten !

Bring- und Abholtermine sind vorher mit dem Hotel abzustimmen ud liegen üblicherweise werktags zwischen 9.00 und 11.00 Uhr bzw. 16.00-18.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist das Hotel grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ausnahmen sind vorher mit dem Hotel zu vereinbaren und liegen zeitlich an diesen Tagen üblicherweise auf 11.00 Uhr am Vormittag. Bei diesen Sonderterminen wird jeweils eine zusätzliche Überrnachtung in Rechnung gestellt

Besuchstermine sind grundsätzlich, auch zum Wohle der Katze, nicht möglich.Für Ausnahmeregelungen wird eine Gebühr in Höhe von EUR 25 in Rechnung gestellt.

5. Preise und Bezahlung

Die Begleichung des Rechnungsbetrages erfolgt üblicherweise bei Abholung der Katze.

Eine Kartenzahlung ist nicht möglich, da ein solches System wegen der geringen Nachfrage nicht vorgehalten wird.Die Zahlung mittels Überweisung ist möglich wenn sichergestellt ist, dass der Zahlbetrag vor Abholung der Katze auf dem Geschäftskonto des Katzenhotels verbucht ist.

Es gelten die jeweilig gültigen Preise für den Anmeldezeitraum.

Wird die Katze früher abgeholt, wreden 50 % der ausgefallenen Übernachtungskosten in Rechnung gestellt

6. Sonstige Kosten und / oder Regelungen

- Insulinpflichtige Katzen werden nur in Ausnahmefällen betreut. Dies ist insbesondere vom Einzelfall und von der jeweiligen Buchungszeit und Dispositionsmöglichkeit des Hotels abhängig. Hinsichtlich der Insulineinstellung und dem eventuell geänderten Fressverhalten der Katze während des Aufenthaltes können gravierende Diskrepanzen auftreten, die sich auf den Gesundheitszustand der Katze wesentlich auswirken können.Eine Haftung für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes jed welcher Art kann insbesondere auch in diesem Fall nicht vom Katzenhotel übernommen werden. Als Aufwandsbeteiligung wird ein Betrag von EUR 5 pro Kalendertag in Rechnung gestellt

- Jegliche Medikamentengabe wird individuell nach Absprache, mindestens jedoch mit EUR 2 pro Kalendertag bepreist. Sofern im Ausnahmefall aufgrund des Verhaltens der Katze ( insbesondere Aggressivität und damit erhöhte Verletzungsgefahr für den Betreuer) eine Medikamentengabe nicht oder nicht immer möglich ist, haftet das Katzenhotel nicht für hieraus entstehende Folgen gleich welcher Art.

- Das Futter für die Katzengäste ist im Hotelpreis enthalten.Sofern sezielles Futter erforderlich oder gewünscht wird, ist dieses vom Besitzer in ausreichender Menge mitzubringen.

Diese Sonderfütterung wird bei größerem Aufwand gesondert bepreist, in jedem Falle reduziert die Futterstellung durch den Besitzer nicht den üblichen Pensionspreis

- Soll die Katze nicht vom Überbringer abgehot werden, ist dies auf dem Anmeldeformular entsprechend festzuhalten und somit ausdrücklich zu beauftragen.Die Legitimation ist durch Vorlage des Personalausweises nachzuweisen.

Sollte eine Herausgabe an Dritte unvorhergesehen wegen nicht unwesentlicher Verhinderung ohne schriftliche Einverständniserklärung erforderlich sein, liegt die Anerkennung einer glaubhaften Legitimation im Ermessen des Katzenhotels, die Herausgabe kann jedoch im Zweifel grundsätzlich verweigert werden.

- Ist eine Verlängerung des Aufenthaltes im Katzenhotel erforderlich, ist dies vor dem vereinbarten Abholtermin zu vereinbaren. Die ist grundsätzlich unproblematisch. Zu Stoßzeiten können jedoch Engpässe bei der Unterbringung im Einzelzimmer bestehen.In diesem Fall gilt daher alternativ die Unterbringung in einem Gruppenzimmer für den notwendigen Zeitraum durch den Katzenbesitzer ausdrücklich als genehmigt.

- Wird die Katze über einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen über den Anmeldezeitraum hinaus vom Besitzer nicht abgeholt,und ist keine Kontaktaufnahme zum Besitzer möglich, kann die Katze vom Katzenhotel anderweitig untergebracht oder vermittelt werden.Die Pensionskosten, sowie die erforderlichen Vermittlungskosten sind vom Katzenbesitzer zu tragen.Ein Anspruch/ Anrecht auf Rückgabe und /oder Auskunft hinsichtlich des neuen Aufenthaltes des Tieres besteht nicht bzw.nur in Abstimmung mit dem neuen Besitzer.